Meine Tarife richten sich nach den Tarifempfehlungen der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ASP.
Tarifbasis für Sitzungen mit Einzelnen: Fr. 160.- / 50 Min.
Tarifbasis für Sitzungen mit zwei bis vier Personen: Fr. 220.- / 60 Min.
Aufwendungen für Telefonate, Auswertungen von Untersuchungen, Berichte und Besprechungen werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Tarif verrechnet.
Als selbständige psychologische Psychotherapeuten bin ich vom Branchenverband der Schweizer Krankenkassen (Santésuisse) anerkannt. Die meisten Krankenver-sicherungen übernehmen deshalb auf der Basis von Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie. Kostenbeiträge an eine einmalige Konsultation oder an psychologische Abklärungen werden nicht von allen Kassen ausgerichtet. Die Bedingungen und die Höhe der Beiträge sind je nach Krankenkasse unterschiedlich:
Delegierte Psychotherapie mit Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse ist bei mir nicht möglich, da ich in keiner Arztpraxis angestellt bin.
Bezahlt die IV, eine Unfallversicherung, die Opferhilfe oder das Schulamt der Stadt Zürich eine psychotherapeutische Behandlung gelten spezielle Tarife.
Konsultationen werden verbindlich festgelegt. Versäumte Sitzungen und solche, welche weniger als 24 Std. im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden (unabhängig vom Grund der Absage, Verschiebung oder des Nichterscheinens) zum vereinbarten Tarif verrechnet, sofern ich die reservierte Zeit nicht andersweitig vergeben kann. Diese Kosten werden von der Krankenkasse, der IV/Unfallversicherung etc. nicht übernommen und müssen selber getragen werden.
Das Honorar kann bar nach jeder Konsultation bezahlt werden oder gegen Rechnung. Rechnungen sind nach Erhalt zu begleichen und müssen unabhängig vom Zeitpunkt allfälliger Rückerstattungen der Krankenkasse spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum auf meinem Konto gutschrieben sein. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben. Bei Zahlungserinnerungen verrechne ich eine Mahngebühr sowie allfällige Kosten für eingeschriebene Mahnungen.
Sie entscheiden, ob und wann Sie eine Therapiepause einlegen oder die Therapie beenden wollen. Ich bitte Sie jedoch, mir Ihre Entscheidung persönlich in einer Sitzung mitzuteilen, und im Falle der Beendigung der Therapie noch für mindestens eine Abschlusssitzung zu kommen.